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Nutzen Sie unser Full Service-Angebot. Wir kümmern uns!

Wir sind Ihr verlässlicher Partner im unverschuldeten Schadenfall.

Kfz-Gutachten zu erstellen ist Vertrauenssache. Da sollten Sie echte Kenner ranlassen. KS Gutachten ist Ihr Experte mit umfassender Erfahrung und umfangreicher Betreuung. Wir sind frei und unabhängig, somit weisungsfrei und an keine Unternehmen gebunden. Wir bleiben objektiv und unterstützen Sie fair und kompromisslos.

Unser Service umfasst:

  • Unfallgutachten. Im Schadensfall sind wir für Sie da. Kurzfristige Terminabsprachen sind für uns selbstverständlich. Unsere Gutachten für PKW, Motorräder, Fahrräder (E-Bikes, Pedelecs & Co.), Nutzfahrzeuge, Busse, Anhänger, Wohnmobile, Baufahrzeuge, Elektro-Carts sowie Young- und Oldtimer erstellen wir schnell und zuverlässig.
  • Gutachten für Oldtimer und Youngtimer. Wir erstellen fundierte Unfallgutachten sowie Wertgutachten für Oldtimer und Youngtimer.
  • Rechnungsprüfungen. Sind die einzelnen Positionen auf Ihrer Rechnung nachvollziehbar und die Stundensätze korrekt? Das und mehr prüfen wir gerne für Sie.
  • Reparaturbestätigungen. Wir bestätigen die sach- und fachgerechte Reparatur nach einem Unfallschaden, um Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung wie z. B. Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten geltend zu machen.
  • Restwertermittlung. Als Restwert bezeichnet man den Wert des Fahrzeugs nach einem Autounfall im nicht reparierten Zustand. Es ist der Betrag, für den Sie das verunfallte Fahrzeug verkaufen können. Bei der Ermittlung von Restwerten arbeiten wir mit ca. 40 regionalen Aufkäufern sowie aller namhaften Börsen wie AUTOonline, car.tv, W.O.M., car.casion, WinValue, CrashCar24 zusammen.
  • Vor-Ort-Service. Unser Einsatzgebiet ist weitläufig: von Freising, München, Landshut, Pfaffenhofen, Erding, Dachau bis Ingolstadt und darüber hinaus. Einfach anrufen! Wir kommen.
  • Fuhrpark Management. Ob große Spedition oder kleiner Handwerksbetrieb: Die Leitung und Überwachung eines Fuhrparks ist eine vielfältige und aufwändige Aufgabe. Da ist eine neutrale Beratung und Betreuung durch Experten eine echte Entlastung, die zudem viel Geld sparen und teure Fehlentscheidungen vermeiden hilft. Profitieren Sie als Fuhrparkleiter oder Firmenchef von unserer Unterstützung durch die folgenden Dienstleistungen: HU-Terminüberwachung, Schadenbegutachtung, Beratung im technischen Problemfall, bei der Schadenabwicklung oder bei Fahrzeugkauf bzw. Fuhrparkplanung.
  • UVV-Prüfungen. Wir führen UVV-Prüfungen an Ihrem gewerblich genutzten Fahrzeug durch.
  • Rechtsstreitigkeiten. Unser von der IHK für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen Carsten Krukenkamp wird von verschiedenen Gerichten als sogenannter Gerichtssachverständiger zu Rate gezogen, um einfache und schwierige technische Fragen in juristischen Auseinandersetzungen kompetent für das Gericht zu beantworten. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist zudem meist Voraussetzung für die Übernahme der Sachverständigenkosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Informationen über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • Wer ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? So darf sich ein Sachverständiger nennen, wenn er durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage vereidigt wurde. Natürlich muß er zuvor auf dem betreffenden Gebiet eine besondere Sachkunde und seine persönliche Eignung nachgewiesen haben. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießt den Titelschutz nach § 132 a des Strafgesetzbuches.
  • Objektivität. Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstellen.
  • Vertrauenswürdigkeit. Vor der öffentlichen Bestellung wird die Zuverlässigkeit und Integrität des Sachverständigen überprüft.
  • Pflicht zur Gutachtenerstattung. Der öffentlich bestellte Sachverständiger darf seine Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.
  • Schweigepflicht. Er verpflichtet sich, die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren bzw. es ist ihm untersagt, diese zu verwerten.
  • Fortbildungspflicht. Jeder öffentlich bestellte Sachverständiger muss sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, ständig hinreichend fortbilden. 
  • Kontrolle. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn bestellt hat, beaufsichtigt. Ihm kann die Bestellung entzogen werden, sollte er seine Sachverständigenpflicht verletzen.
  • Stempel und Ausweis. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führt einen Rundstempel, aus dem ersichtlich ist, für welches Sachgebiet und von welcher öffentlich-rechtlichen Institution er bestellt worden ist. Außerdem hat er einen offiziellen Ausweis, den er auf Verlangen vorzeigen muß und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.

Unsere Standorte:

  • KS Gutachten Freising - Dorfstraße 26, 85356 Freising / Attaching, Tel.: 08161/862 79-20

  • KS Gutachten München - Herrenchiemseestraße 6, 81669 München, Tel.: 089/904 229 060

  • KS Gutachten Pfaffenhofen - Liebigstraße 2, 85301 Schweitenkirchen, Tel.: 08444/359 99 99

  • KS Gutachten Allershausen - Glonntalstr. 37, 85391 Allershausen, Tel.: 08166/994 929-2
  • KS Gutachten Dachau - Adolf-Lier-Str. 10, 85221 Dachau, Tel.: 08131/330 960-5

Unsere zentrale Hotline: +49 8161 / 862 79-20

Sie erreichen uns telefonisch Mo. - Fr. in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr. Wir sind gern für Sie da.
Termin & Beratung kostenfrei!

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