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Unfallschaden
während der Corona-Krise

Kfz-Unfallgutachten während der Corona-Krise

Als Sachverständige für KFZ Schäden und Bewertungen steht auch in Zeiten der Corona-Krise die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr und Zuverlässigkeit von Kraftfahrzeuge im Mittelpunkt unseres Handelns. Die Erstellung von Unfallgutachten, Beurteilung der Verkehrssicheit und die Unterstützung aller unserer Werkstätten und Kunden hat daher oberste Priorität.

Wir haben dazu alle Maßnahmen ergriffen, um weiterhin unsere Dienstleistungen im vollen Umfang anbieten zu können. Unsere Mitarbeiter wurden auf verschiedene Standorte und in Homeoffices verteilt, wir praktizieren die soziale Distanzierung und halten alle geforderten Gesundheits- und Hygienestandards ein.

Gerade in turbulenten Zeiten wie diesen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin von unseren umfangreichen Serviceleistungen profitieren können:

  • Unabhängige und faire Gutachtenerstellung
  • Schnelle und kompetente Hilfe
  • Haftpflichtgutachten
  • Unterstützung beim Schriftverkehr mit Versicherungen
  • Vor-Ort-Service
  • Kooperation mit Werkstatt und Anwalt Ihres Vertrauens

Die Gutachtenerstellung für Ihr Fahrzeug kann völlig kontaktlos ablaufen.

Befindet sich Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt, stimmen wir den Ablauf mit den Serviceberatern des Werkstattbetriebs ab. Wenn wir Ihr Fahrzeug bei Ihnen zuhause besichtigen sollen, stimmen wir mit Ihnen im Vorfeld das Vorgehen ab, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden können.

Bei der Begutachtung des Fahrzeugs müssen Sie selbst nicht anwesend sein. Detailfragen klären wir im Anschluss telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail etc.).

Sie können sicher sein: KS Gutachten ist auch in diesen schwierigen Zeiten für Sie da!

Hotline: +49 8161 / 862 79-20

Sie erreichen uns Mo. - Fr. in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus im Überblick:

Als Sachverständige für KFZ Schäden und Bewertungen sind wir für die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr und Zuverlässigkeit von Kraftfahrzeuge zuständig. Wir beschränken uns in dieser Zeit auf die Begutachtung von Fahrzeugen, bei denen die Verkehrssicherheit überprüft werden muss. Bagatellschäden (Kratzer etc.) werden aktuell von uns nicht begutachtet. Um diese Schäden kümmern wir uns gerne nach Ende der Corona-Krise wieder.

Ja, Werkstattbetriebe gehören zu den Dienstleistern, die auch während der Corona-Krise geöffnet haben dürfen. Die Dienstleistung beschränkt sich aber hauptsächlich auf  die Reparatur von Unfallfahrzeugen. Die Werkstätten haben alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um vor Ort die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Nein, sofern es sich um die Begutachtung eines Unfallschadens handelt, bei dem die Verkehrssicheit des Fahrzeugs unklar ist, kommen wir auch zum Standort des Fahrzeugs, z.B. bei Ihnen Zuhause. Wir stimmen aber mit Ihnen im Vorfeld das Vorgehen ab, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden können.

Wir haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um unsere Mitarbeiter und Kunden zu schützen und weiterhin unsere Dienstleistungen im vollen Umfang anbieten zu können. Wir haben dazu unsere Mitarbeiter auf verschiedene Standorte und in Homeoffices verteilt, wir praktizieren die soziale Distanzierung und halten alle geforderten Gesundheits- und Hygienestandards ein.